Ablauf & Kosten
Ablauf
Nach der Kontaktaufnahme treffe ich das Kind bzw. den/die Jugendliche(n) und die Eltern zu einem Erstgespräch, das dem gegenseitigen Kennenlernen dient. In weiteren vier sogenannten probatorischen Sitzungen findet eine umfassende Diagnostik statt. Dabei geht es vor allem darum, einen vertrauensvollen Kontakt herzustellen und einen Einblick in die aktuellen Schwierigkeiten zu erlangen, um ein Verständnis für die Symptomatik zu entwickeln. Zudem werden Ziele für eine mögliche Behandlung festgelegt. In einem fünften Termin besprechen wir die Testergebnisse der Psychodiagnostik, die Diagnose und ob ein Antrag für eine Psychotherapie sinnvoll und gewünscht ist.
Kosten
Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP ab (analog zur Gebührenordnung für Ärzte, GOÄ) und stelle meine Leistungen privat in Rechnung. Eine 50 Minütige Sitzung (Ziffer 870, Verhaltenstherapie) wird hierbei üblicherweise mit dem Faktor 2,9 (126,79 €) abgerechnet. Zuzüglich zu den abgerechneten Ziffern für Therapiestunden werden so genannte flankierende Ziffern abgerechnet.
Privat Versicherte, Beihilfe
Grundsätzlich werden die Kosten von der privaten Krankenkasse bzw. der Beihilfestelle, Heilfürsorge und Bundeswehr übernommen. Bitte erfragen Sie vorab Ihre Konditionen für eine ambulante Psychotherapie und, ob die Kosten anteilig oder komplett übernommen werden.
Selbstzahler
In einigen Fällen möchten Eltern oder Patienten aus unterschiedlichen Gründen eine Psychotherapie selbst bezahlen. Bei der Vergütung orientiere ich mich an der oben beschriebenen Gebührenordnung für Psychotherapeuten.
Gesetzlich Versicherte
Die meisten gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung. Da ich über keine kassenärztliche Niederlassung verfüge, können Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Gerne berate ich Sie zum Kostenerstattungsverfahren. Ist Ihre Kasse bereit die Kosten zu übernehmen, ist eine Behandlung auch in meiner Praxis möglich.